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COVID-19-Zusatzerklärung zur Patientenverfügung: 28.01.2021, online

28. Januar 2021/10:00 - 11:00

- Free

Obwohl die Impfungen der Risikogruppen angelaufen sind, sind wir noch im Lockdown, weil die COVID-19-Infektionszahlen und die Anzahl der Todesfälle in Verbindung mit COVID-19 anhaltend hoch sind.

Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr führte diese Situation dazu, dass neben einigen Rechtsanwälten und Notaren auch Generationenberater/Finanzdienstleister ihren Kunden empfahlen, zur bereits bestehenden Patientenverfügung, eine COVID-19-Zusatzerklärung zu unterschreiben.

Diese Zusatzerklärung soll garantieren, dass im Fall von zu wenig Beatmungsplätzen auf Intensivstationen – und Intensivmediziner an eine Triage denken -, Betroffene auf jeden Fall intensivmedizinisch maximal versorgt werden.

Was ist an der Kernbotschaft wirklich dran? Wie verläuft der Entscheidungsprozess auf einer Intensivstation wenn sich das Therapieziel wesentlich verschlechtert? Ist die Zusatzvereinbarung für Mediziner rechtlich bindend?

Mehr dazu erfahren Sie in diesem kostenfreien Online-Seminar.

Inhalte:

  • Wie läuft der Behandlungsprozesse ab?
  • Welche Risiken gibt es bei der Behandlung?
  • Was passiert, wenn es zu wenig Beatmungsplätze gibt?
  • Erkennen Mediziner die COVID-19-Zusatzerklärung an?
  • Wer entscheidet wenn sich die Heilungsaussichten verschlechtern?

Zielsetzung

  • Sie bekommen einen konkreter Einblick in die Notfallaufnahme
  • Sie lernen die Abläufe auf einer Intensivstation kennen
  • Sie wissen, was die Risikogruppe der 75-Jährigen und älter über die Situation denkt.
  • Sie bekommen Sicherheit und kennen die Entscheidungswege im Fall einer Triage
  • Sie können sich ein klares Urteil über die Sinnhaftigkeit der Zusatzvereinbarung machen

Garantie:

Theorie und Praxis stehen in einem ausgewogenen Verhältnis.

Dauer:

45 Minuten

Ihre Investition:

Kostenfrei

Referent:

Ulrich Welzel (ehemaliger Banker, Nachlassplaner, Notfallseelsorger, Betriebliches Notfallmanagement, Betrieblicher Pflegelotse, Trainer und Berater für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht)

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