Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Sorgerechtsverfügung gehören schon lange zum Basiswissen von Bankern und Finanzdienstleistern.
Bedauerlicherweise werden diese elementaren und für den Kunden zum Teil existentiellen Themen selten in der lebensphasenorientierten Finanzplanung angesprochen. Das Fehlen einer Vorsorgevollmacht kann gravierende Auswirkungen auf das gesamte Leben des Kunden haben.
Rechtlich gesehen darf ein Bankberater oder Finanzdienstleister seine Kunden über die Sinnhaftigkeit von Vollmachten und Verfügungen informieren, jedoch laut Rechtsdienstleistungsgesetz nicht rechtlich beraten, wie das Urteil des Amtsgericht Northeim vom 19.01.2017 -3 C 349/16(VI) eindeutig belegt. Das untermauert der sehenswerte Videobeitrag „Achtung Haftungsfalle – Grenzen der rechtlichen Vorsorgeberatung“
In Trainings und Workshops werden Banker und/oder Finanzdienstleister rechtlich und fachlich fit gemacht, dass sie ihre Kunden über die Sinnhaftigkeit der unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen informieren können, ohne mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Berührung zu kommen.
Mit welchen Maßnahmen Banken und Finanzdienstleister mit diesen Themen bei ihren Kunden punkten können, ist Bestandteil unserer Trainings und Workshops wie zum Beispiel das Urteil des LG Detmold zur Anerkennung der Vorsorgevollmacht in Banken.
Viele Trainings, Workshops und Kundenvorträge in Banken, bei Versicherern und Finanzdienstleistungsunternehmen stützen unser Konzept.
Die Trainingsteilnehmer des Mehrtagestraining werden von namhaften Spezialisten aus der Medizin, dem Medizinrecht, der Pflege und der Bankberatung sensibilisiert und fachlich auf ein festes Fundament gestellt. Auftraggebern und Teilnehmern garantieren wir ein ausgewogenes Maß von Fachwissen und ein Höchstmaß an praktischem Wissen, welches sofort umsetzbar ist.
Ausbildungs- und Webinarreihe
Im Rahmen der Ausbildungs- und Webinarreihe „Ruhestandsplanung“ eines großen Versicherers waren unsere Spezialisten Rechtsanwältin Esther Blau-Bermes, Erbrechtsprofi Jörg Plesse und Ulrich Welzel zum Thema Betreuungsrecht wiederholt mit diesen Themen beteiligt:
- „Rechtliche Lösungen zur Regelung der Vermögensübertragung“ (Jörg Plesse, 545 von 600 möglichen Teilnehmern)
- „Vorsorgevollmacht: Haftung des Bevollmächtigten – Rechtsdienstleistungsgesetz – Damoklesschwert für Berater“ (Ulrich Welzel, (ausgebucht mit 600 Teilnehmern)
- „Familienunternehmer in der Nachfolge – Besonderheiten und Herausforderungen in der Beratung“ (Rechtsanwältin Esther Blau-Bermes, ausgebucht mit 300 Teilnehmern)
- „Patientenverfügung – Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug!?“ (ausgebucht mit 600 Teilnehmern)
Wenn wir Sie mit diesen Fachthemen bei Ihrer Positionierung unterstützen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Marketingunterlagen
Ihnen und Ihren Beraterinnen und Beratern stellen wir ausgesuchte, praxisbewährte und rechtlich geprüfte Unterlagen zur Verfügung, die Sie bestens nutzen können um mit Ihren Kunden noch schneller ins Gespräch zu kommen, wenn es um Vorsorge- und Absicherungsthemen geht.
Sie wollen sich in diesem Bereich positionieren? Dann empfehlen wir Ihnen jedem Ihrer Bestandskunden ein Exemplar der 16-seitigen Broschüre (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und vieles mehr) zu schenken. So kommen Sie ohne Umschweife ins Gespräch. Die 16-seitige Broschüre bekommen Sie z.B. schon ab 0,99 €. Weitere Angebote und Informationen finden Sie unter diesem Link.