Die Testamentsvollstreckung gilt schon sehr lange als sinnvolle Serviceleistung für Bankkunden und ist ein unterschätzter Ertragsbringer für Banken.
Weil in diesem speziellen Fachgebiet oft die Expertise fehlt empfehlen Bankentscheider ihren Kunden den ortansässige Erbrechtsanwalt, und sind sich nicht im Klaren das so Beratungskompetenz und jede Menge Beratungshonorare abgegeben werden.
Wenn eine Bank zum Beispiel jährlich 15 Mandate, mit je einem Vermögen von 500.000 € an einen Erbrechtsanwalt abgibt, entgeht dieser Bank ein Beratungshonorar von 225.000 €. Uns ist keine Bank bekannt, die sich diese Ertragsabflüsse auf Dauer leisten kann.
Die Banken, die seit Jahren Testamentsvollstreckung anbieten, erhöhen das Kundenvertrauen und die Kundenbindung massiv.
Um in diesem Bereich erfolgreich beraten und sich positionieren zu können, ist neben einer Fachausbildung zum Testamentsvollstrecker die rechtlich einwandfreie Implementierung der Testamentsvollstreckung, unter Berücksichtigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, notwendig.
Speziell bei der rechtsicheren Implementierung der Testamentsvollstreckung können Sie sich durch unsere erfahrene Juristin unterstützen lassen, die den rechtlichen wie auch fachlichen Prozess mit Ihren hauseigenen Juristen begleitet.
Die Investition in diesen Fachbereich lohnt sich, weil…
- die Zielgruppe 60plus bis zu 40% der Bankkunden ausmacht, bis zu 70 %der Bankeinlagen besitzt und bis zu 80% zum Bankertrag beiträgt.
- Sie ein Höchstmaß an Kundenbindung betreiben.
- Sie die Erbengeneration an sich binden können.
- Sie sich zukünftige Erträge sichern und Ihre Bank auf stabile Säulen stellen.